Zulassung
Master Logopädie
Kontakt
Hochschuladministration
Für die Zulassung zum Master Logopädie sind gemäss Reglement über die Zulassung zu den Studiengängen der HfH (Zulassungsreglement) folgende Punkte massgebend:
Vorbildung
Die formale Vorbildung ist ein Zulassungskriterium zum Master Logopädie. Zur Übersicht der formalen Vorbildung (PDF)
Finanzierung Studienplatz
Der Zugang zum Studium ist folgendermassen geregelt:
- Anstellung in einem Träger- oder Vertragskanton per Anmeldeschluss. Bitte reichen Sie die Bestätigung des Arbeitgebers für die berufliche Tätigkeit (PDF) ein.
- Studieninteressierte mit Arbeitsort in einem Nichtträgerkanton (GE, JU, NE, NW, TI, VS, VD) haben der Anmeldung eine Kostengutsprache seitens Kanton beizulegen.
- Bitte konsultieren Sie folgendes Merkblatt (PDF), ob Ihr Studium finanziert wird.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an zulassung [at] hfh.ch.
Sprachkenntnisse
Die Sprachkenntnisse sollten dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen.
Empfehlung
Mindestens ein Jahr Berufserfahrung vor Studienbeginn (keine Zulassungsbedingung).
Anmeldung zum Aufnahmeverfahren
Jeweils ab 1. November finden Sie auf der Website die Anmeldeinformationen für den Studienstart des Folgejahres.
Für die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren sind die Unterlagen gemäss Studien- und Prüfungsordnung für den Master Logopädie einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass es bei Anträgen für Strafregisterauszüge und Wohnsitzbestätigungen zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Ein Bestandteil der Anmeldung ist ein Motivationsschreiben. Bitte verwenden Sie ausschliesslich das zur Verfügung gestellte Formular Motivationsschreiben.
Für die Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von CHF 100.00 erhoben. Diese Gebühr wird im Falle einer Nichtaufnahme ins Aufnahmeverfahren oder Platzabsage nicht zurück erstattet.