Mobilitätsstudium

International Office

Ein Studienauslandaufenthalt ist eine lebensverändernde Erfahrung. Ein Auslandssemester bietet die einmalige Gelegenheit, während des Studiums interkulturelle Kompetenzen zu erweitern, Fachwissen in einer anderen Hochschulumgebung zu vertiefen, Praxis in einem anderen Land zu erleben sowie sprachliche Kompetenzen auszubauen. 

Kontakt

Wortmarke HfH

International Office

E-Mail
internationaloffice [at] hfh.ch

Liliana Tönnissen Titel lic. phil.

Funktion

Senior Lecturer

Gyulnash Wild

Funktion

International Relations Coordinator

Krisztina Meya

Funktion

Assistentin Leiterin Zentrum Ausbildung und Weiterbildung

Die HfH möchte dazu beitragen, dass Sie Ihr Mobilitätsstudium sorglos geniessen können. Dazu gehört, dass Sie sich an der Gastuniversität willkommen fühlen und im Gastland sicher sind. 

Was muss dazu beachtet werden?

Auswahl des Landes / der Hochschule / des Studienprogramms
Neben dem eigenen Studieninteressen, die Sie leitet, sind Partnerhochschulen der HfH zu bevorzugen. Sie gewährleisten erprobte Zusammenarbeitsstrukturen, die eine rasche Eingewöhnungszeit und eine optimale Betreuung ermöglichen.

Dauer und Art des Aufenthaltes 
Es können maximal ein bis zwei Semester an einer Gasthochschule studiert (SMS) oder Praktika absolviert werden (SMT). Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage von Movetia.

Stipendium
Massgebend für die Vergabe von Stipendien sind die Richtlinien von Swiss-European Mobility Programme (SEMP). Diese regeln berechtigte Zielgruppen, Art und Dauer der Förderung. Studierende können maximal zwei mal gefördert werden (Einmal im BA-Studium einmal im MA-Studium, je 1-2 Semester mit max. CHF 2'000 pro Semester).  Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Auszahlung der Stipendien erfolgt in zwei Raten und ist mit der Einreichung aller Schlussdokumente verbunden. 

Free mover
Auslandsaufenthalte und Anerkennung von Studienleistungen sind auch ohne Förderung möglich. In den Fällen bestehen keine Verträge zwischen den Partner-Hochschulen. Die Abklärungen über die Kosten wie bspw. Semestergebühren werden direkt mit dem zuständigen IO vor Ort besprochen. 

Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich mit dem  Anmeldeformular unter Einhaltung der Anmeldefrist (Für das HS: 15.2. und für das FS: 15.9.). Das IO der HfH nominiert die Bewerber:in bei der Gasthochschule. Nach Gutheissung der Nomination erfolgt die Anmeldung an der Gasthochschule.

Learning Agreements (LA)
Im LA wird das Studienprogramm an der Gasthochschule festgehalten, welches an der HfH mit der Studiengangleitung zusammen erstellt wird. Des Weiteren wird darin festgehalten, welche Lehrveranstaltungen, die während dem Mobilitätsstudiums an der HfH nicht besucht werden können, erlassen werden und welche kompensiert werden müssen. Dem LA müssen sowohl die Studiengangsleitungen als auch die IO beider Länder zustimmen. 

Sprachkompetenz
Die Gasthochschulen verlangen unterschiedliche Sprachkompetenzen von ihren Gaststudierenden. Mit dem europäischen Sprachenpass kann eine Selbsteinschätzung der Sprachkenntnisse vorgenommen werden.

Studiengebühren
Wer sein Mobilitätsstudium im Rahmen von SEMP/Erasmus absolviert, bezahlt weiterhin die Studiengebühren an der HfH. An der Gasthochschule fallen keine Gebühren an. Werden an der Gasthochschule dennoch Studiengebühren gefordert, entfallen sie der HfH.

Anerkennung von Studienleistungen
Erfolgreich erbrachten Studienleistungen müssen dem Learning Agreement entprechen und in einem Transcript of Records (TOR) von der Gasthochschule ausgewiesen werden. 

Schlussbericht
Studierende verfassen nach der Mobilität einen Schlussbericht. Im Mittelpunkt des Berichts steht die Internationalisieurng und dem Erwerb von interkulturellen Kompetenzen.  Es geht um das Erleben und die Entwicklung professioneller Kompetenzen im Ausland und um das Lernen im Ländervergleich.

Versicherung
Die Studierenden sind verpflichtet, sich für die Gesamtdauer des Mobilitätsstudiums ausreichend zu versichern (Kranken-, Unfall-, Reise- und Haftpflichtversicherung). Je nach Gastland kann eine Zusatzversicherung notwendig sein. Die Versicherung ist vor dem Aufenthalt nachzuweisen.

Visa
Sind Visa notwendig, kann die Mobilität ausschliesslich mit gültigem Visum angetreten werden. 

Wohnen
Kontaktieren Sie so früh wie möglich die IO der Gasthochschule bezüglich Plattformen und Webseiten für die Zimmersuche.

Einschränkung der Länder
Das IO stützt sich auf die Reiseempfehlungen des Bundes (EDA). Mobilitäten in Länder bei denen Probleme mit Visaerteilung zu erwarten sind, können nicht unterstützt werden. 

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