Bildungsplanung im Kontext geistiger Behinderung

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Bis vor Kurzem gab es in der Schweiz keine verbindlichen Lehrpläne für Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung. Das hat sich geändert: mit dem Lehrplan 21 und der neuen «Anwendung des Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen in der Sonder- und Regelschule». Ihre Entstehung und schulpraktische Bedeutung waren Anlass bezwiehungsweise Inhalt einer Fachtagung, die am 27. September 2019 an der HfH stattfand.

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Bis vor Kurzem gab es in der Schweiz keine verbindlichen Lehrpläne für Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung. Die betroffenen Lernenden besuchten zwar die Schule (integrativ oder separativ), wurden aber «vom Lehrplan befreit». Für die Bildungsplanung orientierte man sich meist an dem ein oder anderen Lehrplan deutscher Bundesländer, gerne z. B. am bayerischen. Das ändert sich gerade. Denn mittlerweile gilt für alle Lernenden in den 21 deutsch- und mehrsprachigen Schweizer Kantonen der «Lehrplan 21». 2014 eingeführt, fehlte ihm allerdings ein expliziter Bezug zu Kindern und Jugendlichen mit schwerer intellektueller Beeinträchtigung. Dieser Bezug ist nun hergestellt: durch die «Anwendung des Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen in der Sonder- und Regelschule», die 2019 erschienen ist.

Ihre Entstehung und schulpraktische Bedeutung waren Anlass bzw. Inhalt einer Fachtagung, die am 27. September 2019 an der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) stattfand, mit dem Titel: «Lehrpläne und die Bildung für Menschen mit geistiger Behinderung – eine anspruchsvolle Herausforderung». Im Eröffnungsvortrag erläuterte Judith Hollenweger Haskell «die Befähigungsperspektive in der Bildung von Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung», die der «Anwendung des Lehrplans 21» als Richtschnur dient. Der zweite Hauptvortrag von Albin Dietrich beleuchtete die Praxis der Bildungsplanung im heilpädagogischen Feld, genauer: die Rolle, die Lehrpläne dabei spielen. Zur Sprache kamen Ergebnisse einer aktuellen empirischen Studie in 16 Deutschschweizer Kantonen. Nach den beiden Referaten schloss ein Podiumsgespräch «Bildung planen: vom Papier in die Praxis» den Vormittag ab.

Die 14 Workshops am Nachmittag widmeten sich verschiedenen schulpädagogischen Themen im Kontext geistiger Behinderung (z. B. der Berufswahl, der Leichten Sprache oder digitalen Lehrmitteln). Gemeinsam waren allen Workshops drei pädagogische Schwerpunksetzungen:

  • Schülerinnen und Schüler sollen sich im Unterricht als kompetent erleben.
  • Sie sollen selbstbestimmt Lernprozesse mitgestalten, sich austauschen können und zugehörig fühlen.
  • Sie sollen sich handlungsorientiert mit Bildungsinhalten auseinandersetzen. Es wurde deutlich: «Vom Lehrplan befreit», das war einmal. Wie es weitergehen kann, zeigten die Referierenden der HfH-Tagung engagiert, anschaulich und lehrreich.

Autoren: Roman Manser, lic. phil., Leiter Studienschwerpunkt Pädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung und Lars Mohr, Dr. phil, Dozent, HfH

HfHnews Dezember 2019

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Fakten

  • Erscheinungsweise ca. sechs Mal jährlich
  • Inhalt Hausmitteilungen der HfH
  • Adressaten Mitarbeitende, Studierende, Hochschulrat und Interessierte
  • Verantwortlich Prof. Dr. Barbara Fäh, Rektorin der HfH
  • Redaktion Sabrina Demergi, MSc Sabine Hüttche