Fragebogen Quellensteuer

Mit Aufnahme der Erwerbstätigkeit in der Schweiz (ohne die Niederlassungsbewilligung C zu haben noch mit einer Person verheiratet zu sein, welche die Niederlassungsbewilligung C oder das Schweizer Bürgerrecht besitzt) werden Sie in der Schweiz für das hier erzielte Einkommen steuerpflichtig. Diese Quellensteuerpflicht besteht auch, wenn Sie weiterhin im Ausland wohnen und als Grenzgänger:in oder Wochenaufenthalter:in in der Schweiz das Erwerbseinkommen erzielen. Die Quellensteuer wird durch die Arbeitgeberin direkt vom Bruttolohn abgezogen.

Als quellensteuerpflichtige:r Arbeitnehmende:r sind Sie verpflichtet, die für die Erhebung der korrekten Quellensteuer relevanten Informationen Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer müssen auf Verlangen der Steuerbehörde Auskunft erteilen oder Belege vorlegen um eine vollständige und richtige Veranlagung zu ermöglichen. (vgl. Art. 136 DBG und Art. 5 Abs. 3 QstV). Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Fragen und retournieren Sie anschliessend den unterschriebenen Fragebogen an die Lohnbuchhaltung. Die Angaben dienen zur Festlegung der Quellensteuer und werden im Personaldossier abgelegt.                        

Anrede

Für die nachfolgenden Angaben ist der Zustand am letzten Tag des vergangenen Monats relevant.


Zivilstand
Konfession

(Die Konfession wird in einzelnen Kantonen für die Tarifeinstufung benötigt)

Leben Sie im Konkubinat?

(Diese Information wird benötigt, wenn Sie ledig, geschieden oder verwitwet sind und abzugsberechtigte Kinder haben)
 

Sind Sie alleinerziehend?
Beziehen Sie eine Rente?

Partner-Informationen

Die Fragen beziehen sich auf Ihre:n Partner:in. Nur ausfüllen, wenn Sie verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben. Ansonsten weiter zum Abschnitt Kinder.


Anrede

(sofern die Adresse abweicht)

Bezieht Ihr:e Partner:in Ersatzeinkünfte (z.B. Rente usw.)?
Ist Ihr:e Partner:in erwerbstätig?
Wenn ja: Wie ist die Beschäftigungsart Ihres Partners?

Kinder

Diese Informationen werden für die Bestätigung der abzugsberechtigten Kinder benötigt, wenn Sie unterstützungspflichtige Kinder haben, für die Sie bei uns keine Kinderzulagen beziehen. Beispiel: Ihr:e erwerbstätige:r Partner:in bezieht bereits Kinderzulagen für die gemeinsamen Kinder. Sie erhalten bei der HfH keine Kinderzulagen. In diesem Fall müssen Sie die Kinderinformationen ergänzen, damit diese bei der Tarifeinstufung der Quellensteuer berücksichtigt werden.


Kind 1


Geschlecht
In Ausbildung
In Erstausbildung

Kind 2


Geschlecht
In Ausbildung
In Erstausbildung

Kind 3


Geschlecht
In Ausbildung
In Erstausbildung

Kind 4


Geschlecht
In Ausbildung
In Erstausbildung

Halbfamilien

Diese Fragen sind für Alleinstehende, die mit Kindern oder unterhaltspflichtigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und für deren Unterhalt Sie zur Hauptsache aufkommen.


Leben Sie mit abzugsberechtigten Kindern (alleinige Obhut) im gleichen Haushalt?
Leben Sie mit einem Konkubinatspartner im gleichen Haushalt?
Leben Sie zusammen mit den abzugsberechtigten Kindern und dem Konkubinats- partner im gleichen Haushalt?
Üben Sie das alleinige Sorgerecht über die im gleichen Haushalt lebenden Kinder aus?
Üben Sie das alleinige Sorgerecht über die im gleichen Haushalt lebenden Kinder aus und erzielen Sie das höhere Bruttoeinkommen als der andere Elternteil?
Leben Sie mit einem volljährigen Kind im gleichen Haushalt und erzielen Sie das höhere Bruttoeinkommen als der andere Elternteil?

Weitere Erwerbstätigkeiten oder Ersatzeinkünfte

Für die korrekte Steuersatzbestimmung sind weitere, zusätzliche Erwerbstätigkeiten oder Ersatzeinkünfte anzugeben. Gibt die/der teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende weder den Beschäftigungsgrad noch den erzielten Lohn aus der anderen Tätigkeit bekannt, wird für das satzbestimmende Einkommen das Arbeitsverhältnis auf ein 100%-Pensum hochgerechnet.


Gehen Sie weiteren Erwerbstätigkeiten nach?
Ist Ihr Beschäftigungsgrad bei dieser Tätigkeit ermittelbar?
Erhalten Sie Ersatzeinkünfte?

Zu den Ersatzeinkünften zählen Taggelder (IV, Unfallversicherung (UV), Arbeitslosenversicherung (ALV) usw.), Ersatzleistungen haftpflichtiger Dritter, Teilrenten infolge Invalidität (IV, UV, berufliche Vorsorge) und an deren Stelle tretende Kapitalleistungen.
 


Grenzgänger:innen

Nur ausfüllen, wenn Ihr Wohnsitz nicht in der Schweiz ist.


Aufenthalt in der Schweiz
Nur eine Datei möglich.
1 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: txt, rtf, pdf, doc, docx, odt, ppt, pptx, odp, xls, xlsx, ods.

Ich erkläre mich mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden.

Mit der Bestätigung nehme ich zur Kenntnis, dass ich allfällige quellensteuerrelevante Änderungen, wie z.B. die Aufnahme einer weiteren Erwerbstätigkeit (persönliche sowie diese des Partners), Zivilstandesänderungen, Geburt eines Kindes, umgehend an Human Resources oder die Lohnbuchhaltung melde. Allfällige rückwirkende Tarifkorrekturen werden den Mitarbeitenden belastet.

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