Nach der Akkreditierung ist vor der Akkreditierung
Jahresbericht 2022
Vorwort über Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Olivier Dinichert, Leiter Abteilung Hochschulen und Sport, im Kanton Aargau und Mitglied des Hochschulrates der HfH.
2016 ist auf Bundesebene das neue Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) in Kraft getreten. Die vermutlich grösste Änderung aus Sicht der Hochschulen betrifft die Pflicht, sich periodisch akkreditieren zu lassen. Diese Akkreditierungspflicht stellt sicher, dass die Hochschulen die Anforderungen an die Curricula, die Ausstattung, die Lehrmethoden und die Qualifikationen der Lehrenden erfüllen. Zudem erlaubt die Akkreditierung, sich «Hochschule» nennen zu dürfen, und verschafft – mit Ausnahme der Pädagogischen Hochschulen – Zugang zu den Grundbeiträgen des Bundes.
Qualitätssicherung reflektieren. Der für die Akkreditierung zuständige Schweizerische Akkreditierungsrat hat im März 2017 die HfH als erste Pädagogische Hochschule akkreditiert. Dass sie die Akkreditierung erhalten würde, durfte angenommen werden. Indes interessiert jeweils ebenso, mit wie vielen Auflagen der Akkreditierungsentscheid verbunden ist. Die Trägerkantone durften mit Freude und Stolz zur Kenntnis nehmen, dass es bei der HfH nur deren zwei waren.
Der Gesetzgeber hat die Periodizität der Akkreditierungsverfahren auf sieben Jahre festgelegt. Zwar hat die Schweizerische Hochschulkonferenz in den letzten Jahren verschiedene Varianten erwogen, die Re-Akkreditierung nach einer erstmaligen Akkreditierung zu vereinfachen. Doch die gesetzlichen Anforderungen, die internationalen Best Practices wie auch die Rückmeldungen von den Hochschulen, dass sie die Akkreditierung nicht als lästige Pflicht, sondern als Gelegenheit wahrnehmen, über ihr eigenes Qualitätssicherungssystem zu reflektieren, führten dazu, dass noch keine Lösung vorliegt. Stattdessen soll der Akkreditierungsrat nach Ablauf der ersten Phase eine erste Bilanz ziehen und (erneut) Vorschläge zur Vereinfachung der Akkreditierung unterbreiten.
Weiterentwicklung vorantreiben. Für die HfH bedeutet dies, dass sie sich – wiederum als eine der ersten Hochschulen – in diesem Jahr dem zweiten Verfahren zu stellen hat. Oder darf. Denn die Teilnahme an einem Akkreditierungsverfahren soll stets auch einen Mehrwert für die Hochschule und ihre Angehörigen bringen, indem sie periodisch die drei übergeordneten Fragen beantworten: Befindet sich das Qualitätssicherungssystem auf Kurs? Wie werden Abweichungen festgestellt? Und wie werden diese Abweichungen korrigiert? Für eine junge Hochschule wie die HfH stellt das Akkreditierungsverfahren stets auch eine Chance dar, ihre eigene Entwicklung weiter voranzutreiben und durch die Gutachtergruppe einen förderlichen Aussenblick zu erhalten.
«Die HfH hat Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung und Kooperationen als Fokusthemen gesetzt.»
Neu beinhaltet das Akkreditierungsverfahren Fokusthemen; dabei hat sich die Hochschulleitung für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement sowie Kooperationen entschieden.
Im Namen des Hochschulrats wünsche ich der Hochschulleitung und allen in die Akkreditierung involvierten Personen ein erfolgreiches und lustvolles Verfahren, welches die Strahlkraft und die Relevanz der HfH in Gesellschaft und Forschung als Deutschschweizer Kompetenzzentrum für Sonder- und Heilpädagogik weiter stärken möge.