Neues Aufnahmeverfahren: Sicht der Hochschuladministration

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Mit Spannung erwarteten wir im Bereich Zulassung der Hochschuladministration das neue Reglement über die Zulassung zu den Studiengängen der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (Zulassungsreglement), welches im Oktober 2022 in Kraft trat. Es enthält bedeutende Änderungen, die den Ablauf des Aufnahmeverfahrens beeinflussen. 

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Das Aufnahmeverfahren der HfH beginnt mit der Anmeldephase für den Master Schulische Heilpädagogik (SHP) und Heilpädagogische Früherziehung (HFE) am 15. Oktober und endet mit dem Versand der Zu- und Absagen für die Psychomotorik- und Logopädie-Studiengänge im Februar. Das Gelingen eines Aufnahmeverfahrens bedingt auch immer eine gute Vor- und Nachbereitung und so beschäftigt uns das Aufnahmeverfahren ein gutes halbes Jahr. Dies ist mit ein Grund, weshalb Anmeldungen nur innerhalb der vorgegebenen Zeiträume möglich sind. 

Studienplätze. Die maximale Anzahl der Studierenden wird neu nicht mehr nach der Einwohnerzahl und dem Zukauf von Plätzen durch die Trägerkantone bestimmt. Neu kann der Hochschulrat der HfH jeweils für ein Jahr die Zulassung pro Studiengang beschränken, wenn sich mehr Kandidatinnen und Kandidaten um die Zulassung zu einem Studiengang bewerben als unter dem Aspekt einer angemessenen Ausbildung zumutbarerweise Plätze zur Verfügung stehen. Für Beginn Herbstsemester 2023 hat der Hochschulrat eine Beschränkung für die Studiengänge MA SHP und BA Logopädie beschlossen, alle anderen Studiengänge unterliegen keiner Studienplatzbeschränkung. Gesamthaft konnten wir für den Studienstart 2023 mehr Studienplätze vergeben. Weiterhin bestehen Verträge mit den Vertragskantonen (BE, VD, FR, UR, LU, BS, BL).

Eignungsabklärung. Zusätzlich zur formalen Vorbildung wird die Zulassung in allen Studiengängen von einem Assessment beziehungsweise einer Eignungsabklärung abhängig gemacht. Dieses wurde neu auch für den Master SHP und Master HFE erstmalig durchgeführt. Das Assessment überprüft, ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Entwicklung der erforderlichen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen gegeben sind. Gilt das Assessment als bestanden, kann die Bewerber:in für die Studienplatzzuteilung berücksichtigt werden.  

Das neue Aufnahmeverfahren erleichtert der Hochschuladministration die Zuteilung. Neue Abläufe bieten immer eine Chance, die eigene Arbeit und Vorgehensweise grundlegend zu optimieren und effizienter zu gestalten. An diversen Punkten haben wir dies getan und konnten schliesslich ein weitgehend reibungsloses Aufnahmeverfahren durchführen. 

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für die gute Zusammenarbeit zwischen dem Team Zulassung der Hochschuladministration und den entsprechenden Schnittstellen. 

Nach einer internen Evaluation über unsere administrativen Aufgaben sind wir bereits wieder an der Bearbeitung für das nächste Aufnahmeverfahren ab dem Herbstsemester 2023. Wir freuen uns sehr, auch im nächsten Aufnahmeverfahren unsere Expertise einbringen zu können. 

Wir wünschen allen Studierenden ein erfolgreiches Studium an der HfH.

Autorinnen: Nina Vöhringer, Sachbearbeiterin Hochschuladministration, HfH und Jacqueline Hänggeli, Leiterin Hochschuladministration, HfH