Steuerung heilpädagogischer Angebote in der Schweizer Volksschule
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Der Wasserhahn als Symbolbild für die Steuerung heilpädagogischer Angebote in der Volksschule. (Foto: Unsplash)
Die kantonale Ausgestaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen zur Steuerung heilpädagogischer Angebote in der Volksschule weist einen Zusammenhang mit der Sonderschulquote auf. Dies ist ein zentrales Ergebnis der aktuellen Studie von Prof. Dr. Monika T. Wicki. Die Dozentin ist Mitarbeiterin am Institut für Professionalisierung und Systementwicklung an der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik und Professorin für Special Needs Educational Governance.
Die kürzlich vorgestellte Studie analysiert die Organisation, Finanzierung und Qualitätssicherung der sonderpädagogischen Massnahmen im föderalistisch geprägten Bildungssystem der Schweiz. Mit der Einführung des Neuen Finanzausgleichs (2008) und dem Inkrafttreten des Sonderpädagogik-Konkordates (2011) wurde die Sonderschulung Teil der Volksschule und somit Sache der Kantone. Um die Forschungsfrage beantworten zu können, wurden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien von 19 deutschsprachigen Kantonen ausgewertet und miteinander verglichen.
Ausgehend vom sonderpädagogischen Grundangebot (Art. 5 und 6) des Konkordates, wurden drei Angebote betrachtet: (1) sonderpädagogische Massnahmen im Vorschulalter sowie die (2) niederschwelligen und die (3) verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen im Rahmen der obligatorischen Schule.
Die Ergebnisse zeigen, dass in der Schweiz ein Finanzierungsmodell besonders weit verbreitet ist: Die sonderpädagogischen Massnahmen im Vorschulalter als auch die verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen im Rahmen der obligatorischen Schule werden vorwiegend vom Kanton finanziert. Dies in Form individuell zugesprochener Massnahmen (input funding). Die niederschwelligen sonderpädagogischen Massnahmen werden mehrheitlich durch die Gemeinden pauschal (through-put funding) zugesprochen. Die Entscheidungsstrukturen folgen dabei mehrheitlich den Finanzierungsprozessen. Meist liegt die Entscheidungsmacht beim Kostenträger.
Aus den Ergebnissen der Studie ergab sich eine spannende Diskussion. Bei der Fragerunde waren rund 20 Zuhörerinnen und Zuhörer dabei. Hingewiesen wurde beispielsweise auf die hohe Bedeutung der Qualitätssicherung bei der pauschalen Ressourcierung oder die fachliche Abklärung bei den verstärkten Massnahmen. Die Studie zeigt auch auf, dass nach wie vor wertvolle statistische Daten im Sonderschulungsbereich fehlen.
Im Forschungskolloquium werden aktuelle Ergebnisse aus Forschungs- und Entwicklungsprojekten der HfH vorgestellt und diskutiert. Das Kolloquium findet in der Regel einmal monatlich dienstags oder donnerstags über Mittag statt und ist für alle an der Hochschule Tätigen, für Studierende und Fachleute aus der Praxis offen. Aufgrund der aktuellen Situation wurde das Forschungskolloquium online durchgeführt.
Das nächste Online-Forschungskolloquium zum Thema «Sprachentwicklung» findet am Mittwoch, 27. Mai 2020 statt. Dr. phil. Achim Hättich stellt die Mirew-Studie vor, in der Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen mittels des populären Spiels Minecraft in 24 Episoden einen Parcours zu bewerkstelligen hatten.