Das Potenzial der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Kategorie Projekt

Ausgangslage und Ziele

Vorprojekt (2008-2009)

Menschenbilder, Behinderungsverständnis und moralische Begründungen in der Heilpädagogik und ihr Verhältnis zum UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Projektleitung

Carlo Wolfisberg Titel Prof. Dr.

Funktion

Leiter Institut für Behinderung und Partizipation / Professor / Leiter Master Schulische Heilpädagogik 11/19

Fakten

  • Dauer
    08.2008
    01.2017
  • Projektnummer
    3_9

Projektteam

  • Christian Liesen

Hintergrund: Am 13. Dezember 2006 wurde die «UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen» von der UNO-Generalversammlung verabschiedet. Artikel 1 dieser Konvention hält als Ziel fest, «die volle und gleichberechtigte Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung ihrer angeborenen Würde zu fördern».

Mit der Verabschiedung und im Zusammenhang mit einer möglichen Signierung und Ratifizierung dieses Übereinkommens durch die Schweiz wird es notwendig, dass sich die Heilpädagogik als Profession und Disziplin mit dieser Konzeption und der dahinter stehenden Diskurstradition auseinandersetzt.

Ziele und Fragestellung: Inwiefern eignet sich das UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung als (eine) normative Grundlage der Heilpädagogik?

Zur Beantwortung dieser Frage wurden vorgängig folgende Fragen bearbeitet:

  • Welche Menschenbilder, welche Verständnisse von Behinderung und welche moralischen Begründungen der Heilpädagogik (als Disziplin und Profession) werden im deutschsprachigen Raum aktuell vertreten?
  • In welchem Verhältnis steht die UNO-Konvention zu diesen verschiedenen Positionen? Wo gibt es Übereinstimmungen, wo Unterschiede in Bezug auf die zugrunde liegenden Menschenbilder, Behinderungsverständnisse und moralischen Werte?

Studiendesign: Die Rekonstruktion der aktuellen heilpädagogischen Diskurse erfolgte mittels Dokumentenanalyse. Untersucht und entsprechend der Fragestellungen kategorisiert wurden:

  • Monographien zur Allgemeinen Heilpädagogik mit normativem Charakter wie Lehrmittel, Handbücher etc.
  • Monographien zu Fragen des Menschenbildes, des Behinderungsverständnisses und der moralischen Grundlegung der Heilpädagogik
  • Zeitschriftenartikel zur Heilpädagogik als Disziplin und Profession, zu Fragen des Menschenbildes, des Behinderungsverständnisses und der moralischen Grundlegung der Heilpädagogik
  • Normative Dokumente von Berufsverbänden

Die UN-Konvention und die dahinter liegenden Menschenrechtsdokumente wurden anhand derselben Kategorien analysiert und mit den vorliegenden Ergebnissen bzgl. des heilpädagogischen Diskurses verglichen.

Ergebnisse des Vorprojektes: Das Projekt zeigte Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf und wies nach, dass das Übereinkommen der Heilpädagogik in normativer Hinsicht wertvolle Impulse geben kann. Es  erweitert den normativen heilpädagogischen Diskurs in wichtigen Punkten. So kann eine auf Basis des Übereinkommens formulierte menschenrechtsorientierte Ethik der Heilpädagogik helfen, den von ihr schon lange postulierten Schritt von einer personenorientierten fürsorgerischen zu einer systemischen und emanzipativen Disziplin und Profession auch auf normativer Ebene zu vollziehen. Entscheidend ist dabei, dass das Konzept der Menschenrechte in der Heilpädagogik substantiell verstanden wird und nicht als alltagssprachliche Floskel.

Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen bietet eine einzigartige Gelegenheit, die Situation behinderter Menschen in der Schweiz grundlegend zu analysieren. Anknüpfend an das Vorprojekt zum UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (s.u.) ist es wesentlich, näherhin zu untersuchen, worin diesbezüglich der Gehalt der UN-Konvention besteht: Welche substanziellen Veränderungen für Menschen mit Behinderungen sind in der Schweiz durch die Konvention zu erwarten oder wünschenswert? Wie stellt sich die Situation behinderter Menschen hierzulande dar, wenn sie im Licht der Konvention betrachtet wird?

Publikationen