Massnahmen zur individuellen Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler
Kategorie Projekt
Ausgangslage und Ziele
Die Kantone Basel–Stadt und Basel–Landschaft streben eine Harmonisierung ihrer Schulsysteme an: Unter anderem soll eine bessere Durchlässigkeit und Flexibilisierung der Schullaufbahn erreicht werden. Dies betrifft auch leistungsstarke und leistungsmotivierte Schülerinnen und Schüler:
- Die horizontale Durchlässigkeit ist so vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler im ersten und zweiten Sekundarschuljahr jedes Semester den Leistungszug wechseln können, sofern sie in allen Pflicht– und Wahlpflichtfächern einen Notendurchschnitt von mindestens 5,25 erreichen. Sie haben dann einen Anspruch auf individuelle Förderung.
- Die vertikale Durchlässigkeit betrifft nur Schülerinnen und Schüler der dritten Sekundarschulklasse. Sofern sie den A– oder E–Zug besuchen und einen Notendurchschnitt in allen Pflicht– und Wahlpflichtfächern von mindestens 5,25 haben, erhalten sie eine Intensivförderung, wenn sie im selben Leistungszug verbleiben – dies soll sicherstellen, dass sie auch aus einem A– oder E–Zug heraus eine anspruchsvolle Anschlusslösung wählen können wie den Übertritt ins Gymnasium. Wollen sie den Leistungszug wechseln (horizontal), so ist dies ebenfalls möglich, allerdings besteht dann kein Anspruch auf individuelle Förderung.
Durchlässigkeit und Flexibilisierung sollen für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler also so umgesetzt werden, dass sich wenn möglich ihre Schullaufbahn verkürzt, Stufen– oder Klassensprünge nachhaltig gelingen und Rückschläge vermieden werden.
Projektleitung
Christian Liesen Titel Prof. Dr.
Fakten
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Dauer12.201207.2013
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Projektnummer
1_15