Informationen zu Praktika im Master HFE

Master Heilpädagogische Früherziehung

Der Master Heilpädagogische Früherziehung wird als berufsbegleitendes Studium absolviert. Die Studierenden sind zu einer Anstellung verpflichtet und absolvieren Praktika.

Kontakt

Wortmarke HfH

Studiengangleitung MA SHP

E-Mail
studiengangleitungSHP [at] hfh.ch

Kolja Ernst

Funktion

Senior Lecturer

Christina Koch Titel Prof.

Funktion

Professorin für Heilpädagogik der Frühen Kindheit / Leiterin Master Heilpädagogische Früherziehung

Berufsbegleitendes Studium

  • Der Master Heilpädagogische Früherziehung wird als berufsbegleitendes Studium absolviert. 
  • Das Studium dauert im Minimum vier Semester.
  • Die Studierenden sind zu einer Anstellung von mind. 20 Prozent während des gesamten Studiums im Bereich Früherziehung verpflichtet (vgl. StuPo).
Grafische Darstellung: Anstellung von mind. 20 Prozent während des gesamten Studiums und Praktika

Beschreibung der Grafik. Die «Eigenständige Berufstätigkeit mindestens 20 Prozent und Praktika» umfasst: Erstes Semester: Berufspraxis I 5 CP (150 Arbeitsstunden); Zweites bis viertes Semester: Berufspraxis II 5 CP (150 Arbeitsstunden); Letztes oder vorletztes Semester: Berufspraxis III 5 CP (150 Arbeitsstunden)

Praktika: Umfang

  • Ergänzend zur eigenständigen Berufstätigkeit absolvieren die Studierenden, welche über keine Anstellung in der Heilpädagogischen Früherziehung verfügen, im Verlauf ihrer Studienzeit verbindlich Praktika im Umfang von insgesamt 24 Arbeitstagen in der Heilpädagogischen Früherziehung.
  • Die 24 erforderlichen Praktikatage müssen parallel zu den berufspraktischen Modulen absolviert werden. Das heisst in den Aufgaben der berufspraktischen Module muss auf die praktische Tätigkeit im Praktikum zugegriffen werden können.

Praktika: Formen

  • Im Master Heilpädagogische Früherziehung absolvieren Studierende je nach Interesse oder nach beruflichen oder familiären Möglichkeiten drei Praktika à acht Tage (Variante A, siehe Grafik) oder zwei Praktika à 16 und acht Tage (Variante B, siehe Grafik).
  • Bei allen Praktika gilt als Vorgabe: mindestens vier Tage müssen während der Vorlesungszeit (KW38–51, KW08–22) absolviert werden. 
  • Die Praktika erfolgen in mindestens zwei verschiedenen Tätigkeitsfeldern, das heisst die Praktika müssen an mindestens zwei unterschiedlichen Heilpädagogischen Diensten stattfinden.
Grafische Darstellung Variante A
Grafische Darstellung Variante B

Beschreibung der Grafiken. Variante A: Berufspraxis I-II à je acht ganzen Tage Praktikum. Variante B: Berufspraxis I und II mit 16 ganzen Tage Praktikum und Berufspraxis III mit 8 ganzen Tage Praktikum.

Ein Leitfaden zum Praktikum mit weiteren Informationen und Angaben zur Organisation werden vor Beginn des Studiums zur Verfügung gestellt.